Informationsseite zur Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung tritt beim Verlust
von fest definierten Grundfähigkeiten (wie z.B. Sehen, Gehen, Tragen) ein
und zahlt dann die versicherte Rente so lange die Einschränkungen
bestehen bleiben bzw. bis die vereinbarte Versicherungsdauer endet.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die grundsätzlich als erstes in Erwägung gezogen werden sollte um seine Arbeitskraft abzusichern, ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht an einen bestimmten Beruf bzw. an die Ausübung eines Berufes gekoppelt.
Manche Berufe oder Sportarten oder auch bestehende Krankheiten werden von der Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ausgeschlossen können aber möglicherweise in der Grundfähigkeitsversicherung versichert werden.
Leistungskriterium ist allein der Verlust der in den Bedingungen definierten Grundfähigkeiten.
Eine weitere Berufsausübung hat keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung.
Da die Leistungskriterien zwar fest definiert, aber der Versicherungsfall meist später als in der Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt ist der Beitrag einer Grundfähigkeitsversicherung meist wesentlich günstiger (vor allem für risikoreiche Berufsgruppen).
Lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten ein Angebot zur Grundfähigkeitsversicherung nach Ihren Wünschen erstellen.
Bitte füllen Sie dazu das Formular korrekt und vollständig aus und stellen Sie nur ernstgemeinte Anfragen!