Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung
Definition der Grundfähigkeiten zum Eintritt des Versicherungsfalls der Canada Life Grundfähigkeitsversicherung (Stand 2/2010)
Allein maßgebend sind die dem Vertrag zugrundeliegenen Versicherungsbedingungen
Grundsätzlich liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn die versicherte Person mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist oder sein wird, mindestens
- eine der im Fähigkeitenkatalog 1 oder
- drei der im Fähigkeitenkatalog 2
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaße, durchzuführen.
Eine Beeinträchtigung liegt auch dann schon vor, wenn in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III zuerkannt wurde.
| Fähigkeiten 1 | |||
| Sehen | Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen. | ||
| Sprechen | Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. | ||
| Sich orientieren | Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren. | ||
| Hände gebrauchen | Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. | ||
| Fähigkeiten 2 | |||
| Hören | Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen. | ||
| Gehen | Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. | ||
| Treppen steigen | Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. | ||
| Knien oder Bücken | Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten. | ||
| Sitzen | Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen. | ||
| Stehen | Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen. | ||
| Greifen | Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen. | ||
| Arme bewegen | Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an. | ||
| Heben und Tragen | Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen. | ||
| Auto fahren | Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein. Quelle: Canada Life |
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Wann tritt die Grundfähigkeitsversicherung ein?